AGB

Fassung: 01.10.2022

-1- Geltungsbereich

Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer, die im Rahmen des WACHAUmarathon an einem der Bewerbe teilnehmen. Veranstalter des WACHAUmarathon ist die WACHAUmarathon GmbH, Babenbergerstraße 22, 2345 Brunn am Gebirge. Österreichisches Recht wird angewendet. Gerichtsstand ist das für den Veranstalter zuständige Landesgericht in Wr. Neustadt. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil der Teilnahmebedingungen. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind ausschließlich schriftlich per Post (WACHAUmarathon GmbH, Babenbergerstraße 22, 2345 Brunn am Gebirge) oder per E-Mail (office@wachaumarathon.com) an den Veranstalter zu richten.

-2- ONLINE Anmeldungen

Die Anmeldung zu allen Bewerben ist über das ONLINE Anmeldeportal von Pentek Timing GmbH www.pentek-payment.com möglich.
Der Vertrag kommt direkt zwischen dem jeweiligen Anmelder und dem Veranstalter WACHAUmarathon GmbH zustande. Pentek Timing GmbH fungiert hier lediglich als Vermittler und Service-Provider des Anmeldeportals. Ihr Konto wird durch Pentek Timing GmbH belastet, dies erfolgt im Auftrag und auf Rechnung von WACHAUmarathon GmbH.

-3- Zeitmessung

Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich per ChampionChip durch die Firma Pentek-Timing (www.pentek-timing.at). CHIP: Alle Teilnehmer, die noch keinen Chip besitzen, erhalten bei der Startnummernausgabe einen Chip. Ohne Chip gibt es keine Zeitnahme! Von den Zeitmessanlagen werden ausschließlich grüne und gelbe ChampionChips gelesen. Alle anderen und andersfärbigen Chips können nicht verarbeitet werden. TeilnehmerInnen, die nur für diese Veranstaltung einen Chip MIETEN (Kosten: €5,-) wollen, buchen den Chip bei der Online-Anmeldung mit und erhalten bei der Startnummernausgabe einen GRÜNEN TAGES-CHIP zur einmaligen Verwendung. Nach dem Rennen stehen Boxen für die Chiprückgabe bereit. TeilnehmerInnen, die einen Chip KAUFEN wollen, erhalten bei der Startnummernausgabe gegen € 33,- eine GELBEN CHIP. Dieser kann nicht retourniert werden, bereits zuvor gekaufte Chips werden nicht zurückgenommen.

-4- Haftung

Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person oder Sache, welcher Verursacher auch immer, wird vom Veranstalter und sonstiger an der Veranstaltung beteiligter Personen keinerlei Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass er auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt. Er wird keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den Veranstalter bzw. sonstige an der Veranstaltung beteiligte Personen stellen. Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen und Organisationsvorschriften sowie ev. Änderungen anerkannt. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen, das gilt auch insbesondere für abgegebene Kleidersäcke, für die kein Verwahrungsvertrag zustande kommt. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung wird verpflichtend abgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, aus welchen Gründen auch immer, die Veranstaltung abzuändern und ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grunde abzusagen. In Fällen von höherer Gewalt, wie zum Beispiel bei Hochwasser, Steinschlag, terroristischen Anschlägen, etc. besteht seitens des Veranstalters eine Ausfallsversicherung, die diesfalls den TeilnehmerInnen den Ersatz des Startgeldes garantiert. Diese Versicherung ersetzt nicht die Rücktrittsversicherung für individuelle Verhinderungsgründe an der Teilnahme an der Veranstaltung. In Fällen von Krankheit, Verletzung, Problemen bei der Anreise oder sonstigen persönlichen Gründen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Nenngeldes und keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen.

-5- Sicherheit

Die Teilnahme an der Laufveranstaltung unter Verwendung von sonstigen Sportgeräten ist nicht gestattet (ausgenommen Nordic Walking Bewerb: NW Stöcke und Smoveys). Ein Begleiten der LäuferInnen, insbesondere auf Fahrrädern oder sonstigen Sportgeräten ist verboten und wird mit Disqualifikation geahndet. Den Anweisungen von Polizei, Ordnern und Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Sämtliche Kilometer sind markiert und entsprechend beschildert. Der Veranstalter behält sich aus wichtigem Grunde vor, Anmeldungen zurückzuweisen bzw. Teilnehmer vom Start auszuschließen. Das gilt insbesondere für Personen, die gegen die Dopingschutzbestimmungen verstoßen haben, weiters bei betrügerischen Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden.

-6- Startberechtigt

Alle Läuferinnen und Läufer, unter 18 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten (Unterschrift des gesetzlichen Vertreters), mit der offiziellen Startnummer der Veranstaltung 2022 sind startberechtigt. Das Tragen der Startnummer ist verpflichtend vorgeschrieben, eine Weitergabe der Startnummer ist unzulässig.

-7- Zielschluss - Marathon

Bitte beachten Sie, dass Sie zu folgenden Zeiten Kontrollpunkte auf der Strecke passiert haben müssen:

  • bis spätestens 11:30 Uhr, Grimsing
  • bis spätestens 13:00 Uhr, Spitz
  • bis spätestens 14:30 Uhr, Dürnstein (Kuenringer Bad Parkplatz)
  • bis spätestens 15:30 Uhr, Ziel Stadtpark Krems

Sollten Sie zu den angegebenen Zeiten die Orte nicht passiert haben, werden Sie vom Schlussfahrzeug aus dem Rennen genommen.

-8- Zielschluss - Halbmarathon und Nordic Walking

Bitte beachten Sie den Zielschluss des Halbmarathons um 14:00 Uhr, dieser bietet allen Teilnehmern genügend Zeit die Distanz von 21,1km durch die Wachau in vollen Zügen zu genießen. Um diesen Zielschluss erreichen zu können, muss der Kontrollpunkt am Stadtpark Krems vor 13:45 Uhr passiert werden. Anschließend werden alle noch ankommenden Starter direkt ins Ziel (ohne Schleife durch die Stadt Krems) geleitet und mit einer Distanz von 19,2 km in der Ergebnisliste gewertet.

-9- Clean Sport Statement

Der Teilnehmer versichert, dass er die internationalen Anti-Dopingrichtlinien achtet und keine Ausschlussgründe von Sportveranstaltungen nach den internationalen Anti-Doping-Bestimmungen gegen ihn vorliegen. Er versichert, dass er zur Erbringung von sportlichen Leistungen keinerlei verbotene Substanzen zur Steigerung des körperlichen Leistungsvermögens zu sich nimmt oder jemals an andere Personen weitergegeben hat. Weiters versichert er, keinerlei verbotene leistungssteigernde Methoden anzuwenden, oder bei anderen Personen angewendet zu haben.

-10- Datenschutzinformationen

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig und wir wollen diese nur im Einklang mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen (EU Datenschutz-Grundverordnung –EU DSGVO) verwenden. Detaillierte Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzinformationen
Die bei der Anmeldung angegebenen und bei der Zeitnehmung gewonnenen, personenbezogenen und organisatorischen Daten, werden durch den WACHAUmarathon für die Durchführung und die organisatorische Abwicklung der Veranstaltung digital gespeichert. Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten (Pentek Timing GmbH) zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Veröffentlichung dieser Listen im Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer einer Speicherung und Veröffentlichung (Ergebnislisten) der Daten zu diesen Zwecken ein. Eine Weitergabe personenbezogener Daten, an andere als vorab genannte Dritte, erfolgt nicht.

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per E-Mail/Newsletter oder Post, einverstanden.

Die Teilnehmer willigen ein, bis auf Widerruf bezüglich WACHAUmarathon und WACHAUmarathon-Partner Aktionen informiert zu werden (wie z.B. Aktionen der RunInc. GmbH) und den Newsletter der RunInc. GmbH zu erhalten. Der Teilnehmer kann selbst die elektronische Zustellung dieser Informationen in jedem E-Mail / Newsletter (Abmeldung vom Newsletter) oder schriftlich (postalisch oder E-Mail) widerrufen (siehe dazu auch Datenschutzinformationen) Die Teilnehmerdaten sind vor Zugriff geschützt und werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltung verwendet und nicht an außenstehende Dritte weitergegeben.

-11- Foto-, Film und Interview Rechte

Die TeilnehmerInnen geben Ihr Einverständnis, dass die von Ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme am WACHAUmarathon entstandenen Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, Filmen, Videokassetten etc. – ohne Vergütungsansprüche Ihrerseits vom Veranstalter und damit verbundenen Unternehmen bzw. seinen Partnern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können. (Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Die Daten werden maschinell gespeichert). Sie erklären sich weiters damit einverstanden, dass Ihre Daten zu Werbezwecken genutzt und zur Weitergabe an einen offiziellen Fotodienst verwendet werden können.

-12- Entfall des Widerrufs- und Rückgaberechts gem. FAAG idF BGBl. I Nr. 83/2015

Die Online Anmeldung (Buchung einer Startnummer) stellt eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung dar, für deren Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist und nachweislich personalisierte Vorleistungen erfüllt werden. Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ist daher ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.

-13- Covid19 - Anpassungen

Sollte es situationsbedingt wegen der anhaltenden Covid19 – Situation zu Einschränkungen, Veränderungen oder Anpassungen im Eventablauf aufgrund behördlicher Vorgaben, aus Sicherheitsgründen bzw. zur Wahrung der öffentlichen Gesundheit, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, kommen, akzeptiert die angemeldete Person diese Auflagen. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, die Veranstaltung gemäß der Verordnung anzupassen, abzubrechen, zu begrenzen oder auch abzusagen. Die Teilnehmer werden vom Veranstalter über diese Maßnahmen per Mail bzw. mittels Newsletter informiert bzw. werden diese auf der Webseite veröffentlicht. 
Seitens des Veranstalters wird ein der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Verordnung angepasstes Präventionskonzept ausgearbeitet, dass die Covid-19-Verhaltensregeln im Rahmen der Veranstaltung regelt. Die Teilnehmer werden vom Veranstalter über diese Verhaltensregeln per Mail bzw. mittels Newsletter informiert bzw. werden diese auf der Webseite veröffentlicht und diese sind verbindlich umzusetzen. 
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